ehrenamtliche Richter

ehrenamtliche Richter
Laienrichter, die zusammen mit Berufsrichtern in der Straf-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtbarkeit sowie als Handelsrichter bei der  Kammer für Handelssachen eingesetzt werden, wobei jedem Spruchkörper zwei e.R. zugeordnet sind. Sie haben bei ihrer Amtstätigkeit alle Rechten und Pflichten eines Berufsrichters und werden nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern sowie über die Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern und Zeugen vom entschädigt. E.R. müssen Deutsche sein (z.B. §§ 31, 109 GVG, 21 ArbGG, 20 VwGO). Weitere Voraussetzungen sind u.a., dass die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, ihnen nicht aberkannt ist und sie nicht in der Verfügung über ihr Vermögen gerichtlich angeordneten Beschränkungen unterliegen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • ehrenamtliche Richter — ehrenamtliche Richter,   früher oft »Laienrichter« genannt, Personen, die neben den Berufsrichtern, ebenso unabhängig wie diese und gleichberechtigt mit ihnen, die rechtsprechende Gewalt in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten ausüben. Sie sollen… …   Universal-Lexikon

  • Richter auf Lebenszeit — Ein Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann üben.… …   Deutsch Wikipedia

  • Richter (Deutschland) — Ein Richter (Lehnübersetzung aus lat. rector Leiter , Führer ) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehrenamtliche — Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen oder Institutionen;… …   Deutsch Wikipedia

  • Richter — Person, die, in bestimmten Formen als Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter in ihr Amt berufen, unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, die rechtsprechende Gewalt ausübt. Rechtsgrundlage: Art. 97, 98 GG; Deutsches Richtergesetz i.d.F. vom… …   Lexikon der Economics

  • Richter — Kadi (umgangssprachlich) * * * Rich|ter [ rɪçtɐ], der; s, , Rich|te|rin [ rɪçtərɪn], die; , nen: Person, die die Rechtsprechung ausübt, über jmdn., etwas gerichtliche Entscheidungen trifft: die Richterin ließ Milde walten. Zus.: Einzelrichter,… …   Universal-Lexikon

  • Ehrenamtlicher Richter — Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt, jedoch im Gegensatz zum Berufsrichter meist kein Volljurist. Teilweise tragen ehrenamtliche Richter die Bezeichnung Laienrichter, Schöffe oder Geschworener.… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsrichter — ⇡ ehrenamtliche Richter …   Lexikon der Economics

  • Gericht — Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert) Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative). Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzrichter — ⇡ Richter am ⇡ Finanzgericht. Für die ⇡ Berufsrichter gilt das allgemeine Richterrecht. Die ehrenamtlichen F. (⇡ ehrenamtliche Richter) wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie… …   Lexikon der Economics

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